Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach macht auf einige wichtige Regelungen aufmerksam, die für alle Bürgerinnen und Bürger relevant sind:
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung:
Bitte beachten Sie die geltenden Ruhezeiten für Gartengeräte und -maschinen in Wohngebieten:
- Rasenmäher, Rasentrimmer, Vertikutierer und Schredder dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht, an Werktagen nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr betrieben werden.
- Für Freischneider, Motorsägen, Laubbläser und -sammler gelten zusätzlich Betriebsverbote an Werktagen von 7:00–9:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr und 17:00–20:00 Uhr.
- Eine Ausnahme gilt nur für Geräte mit EU-Umweltzeichen – aber auch hier gilt: An Sonn- und Feiertagen bleibt es leise.
Nutzung von Drohnen:
Auch für Drohnen gelten strenge Regeln:
- Registrierungspflicht besteht bereits ab 250g Gewicht oder bei Ausstattung mit Kamera – auch für kleine Hobbydrohnen.
- Fliegen ist in vielen Bereichen untersagt, Verstöße können mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden.
- Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte sind bei Aufnahmen unbedingt zu beachten.Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr: bmv.de/drohnen
Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung (§ 12 GastG)
Für Veranstaltungen gilt:
- Wenn alle erforderlichen Angaben mindestens zwei Wochen vor Termin vorliegen, ist die Anzeige kostenlos und erfolgt ohne Bescheid.
- Kommt die Anzeige zu spät oder ist unvollständig, entsteht ein kostenpflichtiger Bescheid.Zur Vereinfachung steht auf unserer Homepage ein Formular unter „Service/Formulare“ bereit. Bitte senden Sie dieses oder eine formlose Anzeige per Mail an: sicherheit@vg-burgebrach.de.
Die VG Burgebrach bedank sich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!