Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach macht auf einige wichtige Regelungen aufmerksam, die für alle Bürgerinnen und Bürger relevant sind:

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung:
Bitte beachten Sie die geltenden Ruhezeiten für Gartengeräte und -maschinen in Wohngebieten:

  1. Rasenmäher, Rasentrimmer, Vertikutierer und Schredder dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht, an Werktagen nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr betrieben werden.
  2. Für Freischneider, Motorsägen, Laubbläser und -sammler gelten zusätzlich Betriebsverbote an Werktagen von 7:00–9:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr und 17:00–20:00 Uhr.
  3. Eine Ausnahme gilt nur für Geräte mit EU-Umweltzeichen – aber auch hier gilt: An Sonn- und Feiertagen bleibt es leise.

Nutzung von Drohnen:
Auch für Drohnen gelten strenge Regeln:

  1. Registrierungspflicht besteht bereits ab 250g Gewicht oder bei Ausstattung mit Kamera – auch für kleine Hobbydrohnen.
  2. Fliegen ist in vielen Bereichen untersagt, Verstöße können mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden.
  3. Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte sind bei Aufnahmen unbedingt zu beachten.Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr: bmv.de/drohnen

Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung (§ 12 GastG)
Für Veranstaltungen gilt:

  1. Wenn alle erforderlichen Angaben mindestens zwei Wochen vor Termin vorliegen, ist die Anzeige kostenlos und erfolgt ohne Bescheid.
  2. Kommt die Anzeige zu spät oder ist unvollständig, entsteht ein kostenpflichtiger Bescheid.Zur Vereinfachung steht auf unserer Homepage ein Formular unter „Service/Formulare“ bereit. Bitte senden Sie dieses oder eine formlose Anzeige per Mail an: sicherheit@vg-burgebrach.de.


Die VG Burgebrach bedank sich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!