Im Gemeindeteil Oberharnsbach wird ein neues Wohnbaugebiet mit 20 Baurechten ausgewiesen. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes „Galgenäcker IV und 3. Änderung Galgenäcker III“ liegt im Nordwesten von Oberharnsbach. Es sind Einzel- und Doppelhäuser mit max. zwei bzw. drei Wohneinheiten möglich.

Der Marktgemeinderat billigte den Entwurf des beauftragten Büros für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg. Parallel dazu ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Die derzeitige landwirtschaftliche Fläche soll dann als Wohnbaufläche eingezeichnet werden.

Schülerverkehr in Burgebrach ohne ÖPNV

Erneut befasste sich der Marktgemeinderat mit der Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den allgemeinen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landkreises Bamberg. Bürgermeister Peter Pfohlmann erinnerte, dass in der vergangenen Sitzung grundsätzlich Bereitschaft signalisiert wurde, aber genaue Daten hinsichtlich der Kosten, Änderungen von Schulanfangszeiten und der Flexibilität genannt werden sollten. Nach Gesprächen mit den Verantwortlichen im Landratsamt seien diese Parameter derzeit noch nicht absehbar. Zur weiteren Planung müssen aber bereits jetzt eindeutige Zu- oder Absagen erteilt werden. Der Marktgemeinderat entschied sich gegen die Integration des Schülerverkehrs vor Ort, nachdem zu den für den Markt Burgebrach wichtigen Fakten noch keine Aussage getroffen werden kann.

Text und Bild: Elke Pieger