Die Bauleitplanung im Gemeindeteil Oberharnsbach wird fortgeführt. Der Marktgemeinderat Burgebrach würdigte die eingegangenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Galgenäcker IV“, Oberharnsbach.

Im nächsten Schritt folgt die öffentliche Auslegung. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben.

Mit dem Baugebiet sollen unmittelbar an die bestehende Bebauung im Nordwesten von Oberharnsbach insgesamt 20 neue Wohnbaurechte erschlossen werden.

Anpassung der Zuschussrichtlinien

Der Markt Burgebrach passt seine Zuschussrichtlinien zur Förderung der kulturellen und sporttreibenden Vereine an. So erhalten die Feuerwehren für die Ablegung einer Leistungsprüfung statt bisher sechs Euro jetzt zehn Euro pro Teilnehmer. Auch die Förderung im Sportbereich wird erweitert. Neben der Anschaffung von Großgeräten werden künftig ebenso die Ausstattung von Sportanlagen sowie die Maschinen bezuschusst, die für deren Pflege erforderlich sind. Die Förderung beträgt jeweils 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für das Haushaltsjahr 2026 stellt der Markt Burgebrach seinen mehr als 60 Vereinen insgesamt über 59.000 Euro zur Verfügung. Eine der höchsten Vereinszuschüsse im Landkreis Bamberg, so Erster Bürgermeister Pfohlmann. Die Vereine leisten gute ehrenamtliche Arbeit im Gemeindebereich und bereichern Kultur, Sport und die Gemeinschaft. Sie bieten vor allem auch Kindern und Jugendlichen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Die Förderungen können allerdings nur bei den vorhandenen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden.

Mehr Gewerbesteuereinnahmen durch die Windenergieanlagen

Über einen besseren Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuermessbetrag darf sich der Markt Burgebrach freuen.

Die Bürgerwindenergie Burgebrach-Walsdorf GmbH & Co. KG errichtet und betreibt in denGebieten des Marktes Burgebrach und der Gemeinde Walsdorf einen Windpark, ihr Unternehmersitz befindet sich in Markt Erlbach.

Grundsätzlich entfallen zehn Prozent des Gewerbesteueraufkommens auf die Sitzgemeinde und 90 Prozent auf die Betriebsstättengemeinden. In Abstimmung mit dem Betreiber und der Gemeinde Markt Erlbach konnte nun eine Vereinbarung getroffen werden, nach der die Betriebsstättengemeinden künftig insgesamt 95 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags erhalten.

Der Anteil wird zwischen Burgebrach und Walsdorf entsprechend den Standorten der Anlagen aufgeteilt: Vier Siebtel entfallen auf den Markt Burgebrach, drei Siebtel auf die Gemeinde Walsdorf.

Der Marktgemeinderat Burgebrach stimmte der Vereinbarung zu

Text: Elke Pieger