Der Markt Burgebrach hat eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Sie regelt, wie viele Parkplätze bei neuen Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen künftig nachgewiesen werden müssen. Ziel ist es, eine einheitliche und transparente Grundlage für die Stellplatzvergabe zu schaffen.

Ab dem 9. Oktober 2025 gilt die neue Regelung.
In der Satzung ist festgelegt, wie viele Stellplätze je nach Nutzung erforderlich sind – zum Beispiel für Wohnhäuser, Praxen, Läden oder Sportstätten.

Weitere Details, Zahlen und Beispiele findest du in der hier verlinkten Satzung.