Eigenwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)
Die Inhaber bzw. Eigentümer von Wasserversorgungsanlagen sind mit Bescheid vom Landratsamt Bamberg verpflichtet, das Wasser ihrer Wasserversorgungsanlage jährlich mikrobiolo-gisch (sog. kleine Untersuchung) und alle 3 Jahre auch chemisch untersuchen zu lassen (sog. große Untersuchung) und dem Landratsamt Bamberg den Befund zu übermitteln.
Die Überwachung und Einhaltung der Termine liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümer!
Sie sind für die rechtzeitige Untersuchung des Trinkwassers und die rechtzeitige Übersendung des Befundes an das Landratsamt Bamberg selbst verantwortlich. Die Verwaltungs-gemeinschaft Burgebrach bietet die Möglichkeit an, sich zu einer Sammeluntersuchung anzumelden. Die gemeldeten Anwesen werden dem Landratsamt Bamberg und dem Labor übermittelt und somit können günstigere Preise für die Wasser-untersuchungen erreicht werden.
Text: Markt Burgebrach