Als Zeichen der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements vieler Bürgerinnen und Bürger in der Freizeit gewährt der Markt Burgebrach auch heuer wieder entsprechend seiner Richtlinien einen beachtlichen Zuschuss an die Vereine in Höhe von fast 50.000 €.
„Die Vereine in der Gemeinde gelten als wichtige Kulturträger der Gemeinde“, so Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk.
Die geleistete Arbeit verdient große Anerkennung.
Die Sportvereine erhalten u. a. für jedes erwachsene Mitglied 5 €, für Jugendliche je 11 €. Den Feuerwehren werden pro Einwohner des zugehörigen Gebietes jeweils 1,10 € gewährt. Die Musikvereine werden vom Markt Burgebrach neben einem Sockelbetrag in Höhe von 600 € mit weiteren 11 € für die aktiven Jugendlichen bezuschusst. Pauschalbeträge erhalten alle weiteren kulturellen Vereine. Neu in der Förderung hinzugekommen sind die Tafel Burgebrach, der Verein Netzfunke und der Kirchenchor Oberköst. Der Markt Burgebrach tritt nun als Mitglied auch dem Ortskulturring bei und zahlt einen Beitrag in Höhe von 900 €. Gemeindliche Veranstaltungen sind so auch über den Ortskulturring mitversichert.
Erneut hat der Marktgemeinderat über die Gestaltung einer gemeindlichen Fläche in Tempelsgreuth beraten. Nachdem im Sommer die ortsbildprägende Linde trotz hohen Erhaltungsaufwands in den vergangenen Jahren gefällt werden musste, holte sich die Verwaltung einen fachlichen Rat der Kreisfachberatung des Landratsamtes ein. Gemäß der Empfehlung soll auf der überschaubaren Fläche, auf der sich auch ein Kreuz befindet, eine Winterlinde gepflanzt werden. Nach der schriftlichen Intervention einiger Anwohner, die die Pflanzung zweier Bäume wünschten, befasste sich das Gremium ein zweites Mal sehr eingehend mit der Gestaltung. Der Marktgemeinderat bestätigte seinen Beschluss der vorangegangenen Sitzung, dem fachlichen Rat zu folgen und bei der Beauftragung zur Pflanzung eines Baumes zu belassen.
Die Neugestaltung des Anwesens Hauptstraße 24 in Burgebrach wurde – wie bereits berichtet – eingehend mit der Regierung von Oberfranken besprochen. Im Rahmen der Städtebauförderung kann das Metznerhaus erst abgebrochen werden, wenn eine neue Planung vorliegt. Seitens des Marktes Burgebrach sei kein öffentliches Gebäude an dieser Stelle vorgesehen. Bürgermeister Maciejonczyk erläuterte, dass verschiedene Interessenten angefragt wurden und die GEWOBAU grundsätzlich Interesse für die Nutzung des Grundstückes zeigte. Die Vertreter signalisierten, Mietwohnungen zu errichten und dabei die Vorgaben der Städtebauförderung sowie die Parkplatzsituation zu berücksichtigen. Allerdings sei eine Nutzung auf Basis eines Erbbaurechts gewünscht.
Der Marktgemeinderat zeigte sich grundsätzlich mit der Nutzung einverstanden. Weitere Verhandlungen können diesbezüglich geführt werden.
Text: Elke Pieger – VG Burgebrach