Am Samstag, den 15. November 2025, hast du in Burgebrach wieder die Gelegenheit, gefährliche Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Das Sammelfahrzeug des Landkreises steht dafür beim Bauhof in der Industriestraße 9 bereit – und zwar von 11:15 bis 12:45 Uhr.
Was kannst du abgeben?
Zum Beispiel:
- Behälter, Flaschen oder Tuben mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ oder „sehr giftig“
- Holzschutzmittel
- Energiesparlampen (keine Leuchtstoffröhren – diese gehören zum Wertstoffhof)
- Feuerlöscher
- Batterien
Was wird nicht angenommen?
- Altöl und Ölfilter
- Asbesthaltige Abfälle
- Altreifen
- Druckgasflaschen
Wichtige Hinweise:
- Wasserlösliche Wandfarben gehören nicht zu den gefährlichen Abfällen. Eingetrocknete Farbeimer oder leere Eimer werden nicht angenommen.
- Sind Farben noch flüssig, kannst du maximal drei Eimer abgeben.
- „Pinselreine“ Kunststoffeimer gehören in den gelben Sack oder zum Wertstoffhof.
- Flüssige Farbreste solltest du vollständig eintrocknen lassen – die getrockneten Farbreste gehören in die Restmülltonne, die Eimer in den gelben Sack oder zum Wertstoffhof.
- Es werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Wenn bei dir größere Mengen anfallen, zum Beispiel durch eine Haushaltsauflösung oder aus dem gewerblichen Bereich, wende dich bitte an die Abfallberatung des Landkreises.
- Altöl kannst du beim Händler zurückgeben – dieser ist laut Altölgesetz zur Rücknahme verpflichtet.
- Eingetrocknete Lacke und Farben in Metalldosen gelten als Restabfall. Leere Metalldosen kannst du als Schrott am Wertstoffhof abgeben.
- Gib gefährliche Abfälle möglichst in der Originalverpackung ab. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter.
Nutze die Gelegenheit, um deinen Haushalt sicher und umweltgerecht von gefährlichen Stoffen zu befreien.