Die Hochwasserlage am Wochenende 9. und 10. Juli 2021 hat auch einige Gemeinden im Landkreis Bamberg stark betroffen. Um überprüfen zu können, ob auch Betroffenen im Landkreis Bamberg Soforthilfen des Freistaates Bayern zustehen könnten, ist zunächst die Aufnahme aller Schäden notwendig.

Entstande Schäden (nur zerstörte oder unbrauchbare Haushaltsgegenstände oder Ölschäden an Wohngebäuden) könnt Ihr daher bis Montag, 2. August 2021, an den Markt Burgebrach melden – per E-Mail an k.dorsch@vg-burgebrach.de.

Die Richtlininen über die Soforthilfe findet Ihr hier.