Ratten sind nicht nur lästige Schädlinge, sondern stellen auch ein ernstzunehmendes Gesundheits- und Hygieneproblem dar. Sie verursachen Schäden an Gebäuden, Leitungen und Vorräten. Darüber hinaus können sie Krankheitserreger übertragen und somit Infektionskrankheiten verbreiten. Eine konsequente und fachgerechte Bekämpfung ist daher im Interesse der Allgemeinheit unerlässlich.

Neue gesetzliche Vorgaben

Es sind verschärfte Vorschriften für die Rattenbekämpfung in Kraft getreten. Grundlage hierfür sind neue Regelungen im Rahmen der Biozid-Zulassung und der Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie des Umweltbundesamtes. Hintergrund ist der Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor den Risiken giftiger Rodentizide.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Verbot der dauerhaften Präventionsbeköderung: Der Einsatz von Giftködern ohne konkreten Befallsnachweis („Dauerbeköderung“) ist künftig nicht mehr zulässig. Vor jeder Bekämpfungsmaßnahme muss ein tatsächlicher Rattenbefall festgestellt werden.
  • Eingeschränkte Verwendung von Rattengift: Giftköder dürfen nur noch anlassbezogen und unter strengen Auflagen eingesetzt werden, beispielsweise in ge- sicherten Köderstationen.
  • Abgabe an Privatpersonen unzulässig: Die Abgabe von Rattengift an nicht sachkundige Privatpersonen – etwa durch den Bauhof – ist nicht mehr erlaubt. Hintergrund ist, dass der Umgang mit Rodentiziden besonderen Sachkundenachweis erfordert und Risiken für Umwelt und Nicht-Zieltiere bestehen.

Zuständigkeiten und Meldepflichten

  • Öffentliche Flächen: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Rattenbefall auf öffentlichen Plätzen umgehend an verwaltung@vg-burgebrach.de zu melden, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.
  • Privatgrundstücke: Für die Bekämpfung von Ratten auf privaten Grundstücken ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Sofern erforderlich, ist ein fachkundiger Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) zu beauftragen.

Vorbeugende Maßnahmen

Die effektivste Maßnahme gegen Ratten besteht darin, einen Befall von Anfang an zu vermeiden. Jeder kann durch einfache Maßnahmen dazu beitragen:

  • Keine offenen Nahrungsquellen: Lebensmittelreste nicht im Freien liegen lassen und Mülltonnen stets geschlossen halten.
  • Kompost sichern: Kompostbehälter abdecken und keine Speisereste einbringen. Fleischabfälle, Fisch, Knochen und Käse gehören nicht auf den Kompost.
  • Gebäude abdichten: Öffnungen, Risse und Löcher an Gebäuden verschließen, um Zugangsmöglichkeiten zu verhindern.
  • Tierfutter schützen: Futter für Haustiere oder Vögel nicht frei zugänglich stehen lassen.
  • Keine Essensreste über Toilette entsorgen: Diese gelangen in die Kanalisation und dienen Ratten als Nahrungsquelle.
  • Sauberkeit im Außenbereich: Regelmäßige Reinigung von Höfen, Gehwegen und Abstellflächen reduziert Anlockeffekte. Füttern Sie keine Enten oder Tauben auf öffentlichen Plätzen. Lassen Sie keine Essensreste in der freien Natur zurück.

Text: Mibla; VG Burgebrach