In den nächsten Tagen werden Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid in den Händen halten und in den allermeisten Fällen wird die darin festgesetzte Grundsteuer von den bisher bezahlten Beträgen abweichen. Diese Abweichung ist darin begründet, dass das bisherige Bewertungsverfahren der Grundstücke nach Einheitswerten auf ein Bewertungsverfahren umgestellt wurde, dass sich hauptsächlich an der Fläche orientiert. Dieses Bewertungs- und Festsetzungsverfahren wurde durch das Finanzamt durchgeführt und mit dem Erlass eines Grundsteuermessbetragsbescheides abgeschlossen.
Ihr Grundsteuerbescheid enthält im Wesentlichen „nur“ eine Berechnung, nämlich den durch das Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem einheitlich für alle Grundstücke geltenden Hebesatz. Das Ergebnis ist der zu entrichtende Grundsteuerbetrag (Grundsteuermessbetrag X Hebesatz = Grundsteuer). Wir, die Gemeinde, sind ebenfalls an den Feststellungen des Finanzamtes, also an den Grundsteuermessbetragsbescheid gebunden und haben keinen Ermessensspielraum in der Höhe der festzusetzenden Grundsteuer. Die Erhebung ist nach der oben beschriebenen Berechnung durchzuführen. Sollten Sie der Meinung sein, dass sich in der Berechnung Ihrer Grundsteuer ein Fehler eingeschlichen hat, so sind diese in den allermeisten Fällen auf Unrichtigkeiten in der Berechnung des Grundsteuermessbetrages zurückzuführen. Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetragsbescheid, also zum Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräqui- valenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an das zuständige Finanzamt Bamberg (Martin-Luther-Str. 1, 96050 Bamberg; Tel: 0951/84-0).

Detaillierte Informationen und Erklärungen finden Sie auch unter https://www.grundsteuer.bayern.de

Individuelle Rückfragen beantwortet Ihnen auch die Informations-Hotline unter der Telefonnummer 089 / 30 70 00 77 (Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr; Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr).

Text: VG Burgebrach