Der Marktgemeinderat Burgebrach hat sich bereits entschieden, unter Nutzung der Fördermöglichkeiten den flächendeckenden Glasfaserausbau im Rahmen eines Betreibermodells selbst in die Hand zu nehmen. Damit soll den Bürgern aller 27 Gemeindeteile zeitnah zur vorhandenen Grundversorgung ein sehr schnelles Internet zur Verfügung gestellt werden können. 

Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Erschließungsgebiete wurden in wirtschaftliche Einheiten zusammengefasst, ein Zeitplan der Ausbaustufen 1-6 wurde aufgestellt. 

Nun gilt es mit den vorliegenden Ergebnissen zu überlegen, wie die Umsetzung erfolgen soll. Dazu erläuterte der Dipl.-Kaufmann Peer Welling von der Kanzlei Rödl & Partner, Nürnberg, die voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen. 

Die Investitionen sollen im Wesentlichen mit Landes- und Bundesfördermitteln finanziert werden. Bei einer Gesamtinvestition von 10 Mio. € verbleibt ein Kapitalaufwand vom Markt Burgebrach in Höhe von rund 1 Mio. €. Hausanschlusskosten werden von den Grundstückseigentümern nicht erhoben. Zunächst ist ein Betreiber im Rahmen einer Ausschreibung zu finden, der dann das Netz pachtet und monatliche Nutzungsentgelte je nach Anzahl der Nutzer an den Markt Burgebrach entrichtet.

Unter Berücksichtigung der Investitionskosten, der voraussichtlichen Kundennachfrage, der Personalaufwendungen und sonstigen Kosten kam Welling bei dem von ihm bezeichneten „Asset-Owner-Modell“ zu dem Ergebnis, dass ab dem 7. Betrachtungsjahr Jahresüberschüsse zu erwarten seien und das Betreibermodell aus kaufmännischer Sicht als wirtschaftlich bezeichnet werden könne. 

Rechtsanwalt Andreas Lange vom selben Büro zeigte die Ergebnisse von Untersuchungen auf, welche Zielstruktur sich unter Betrachtung der wesentlichen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Merkmale besonders eignet. Unter anderem auch aufgrund des Vorteils einer kommunalen Einflussnahme hat Lange empfohlen, ein Kommunalunternehmen zum Ausbau zu gründen. Das Kontrollgremium kann aus der Mitte des Marktgemeinderates besetzt werden, die finanzielle Abwicklung erfolgt außerhalb des gemeindlichen Haushalts.

Der Marktgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen. 

Text: Elke Pieger / Markt Burgebrach