Die Auracher Gruppe versorgt die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Verbandsgebiet seit über 50 Jahren mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und hoher Versorgungssicherheit. Die Verteilung des Trinkwassers erfolgt über ein Leitungsnetz, das überwiegend bereits in den 1970er Jahren gebaut wurde. Mit dem zunehmenden Alter der Fernleitungen, Ortsnetze, Pumpwerke, Hochbehälter und Brunnenfelder steigt auch deren Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwand an. Im Gegensatz zur erstmaligen Herstellung dieser Anlagen, bei der die Baukosten mit bis zu 80 % vom Freistaat bezuschusst wurden, müssen diese Investitionen allerdings vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden. Staatliche Zuschüsse sind hierfür regelmäßig nicht zu erwarten. Als sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“ muss die Auracher Gruppe ihre Ausgaben durch Gebühren, Beiträge und Erstattungen decken.
Unter Berücksichtigung der künftigen Investitionen für den Erhalt und die Erneuerung der Leitungsinfrastruktur i. H. v. ca. 1 Mio. Euro jährlich und eines Defizits aus dem ablaufenden Kalkulationszeitraums i. H. v. ca. 150.000€, wurden die Wassergebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband neu berechnet und auf dieser Grundlage durch Beschluss der Verbandsversammlung festgesetzt. Demnach wird die Verbrauchsgebühr ab 01.01.2026 von derzeit 1,88 €/m³ auf 2,09 €/m³ und die Grundgebühr für einen Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h von 30,00 € auf 42,00 € jährlich (jeweils netto) angehoben. Die Grundgebühr für größere Wasserzähler erhöht sich prozentual im gleichen Verhältnis.
Nach den Verlautbarungen der Staatsregierung soll in Bayern im Juli 2026 ein Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte „Wassercent“, eingeführt werden. Demnach müssen die Wasserversorger für die Entnahme von Grundwasser ab einer Menge von 5.000 m³ eine Abgabe i. H. v. 0,10 €/m³ an den Freistaat Bayern abführen. Die Auracher Gruppe entnimmt jährlich ca. 1 Mio. m³ Grundwasser aus ihren Tiefbrunnen und ist daher vom Wasserentnahmeentgelt unmittelbar betroffen. Die Abgabe konnte bei der Neuberechnung der Wassergebühr noch nicht berücksichtigt werden. Falls der Wassercent wie angekündigt als Gesetz beschlossen wird, wird dies zu einer erneuten Erhöhung der Wassergebühren bei der Auracher Gruppe führen.
Prozentual ist die Erhöhung der Wassergebühren zum 01.01.2026 sicherlich erheblich. Gleichzeitig muss aber auch die Gegenleistung betrachtet werden. Für 2,24 € (brutto) liefert die Auracher Gruppe 1.000 Liter Trinkwasser rund um die Uhr und frei Haus. Zum Vergleich: Ein Kasten mit 12 Liter Mineralwasser schlägt in der Haushaltskasse mit ca. 5,50 € zu Buche – zuzüglich Transport! Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe 17.09.2025
Die vollständige Satzung kann hier eingesehen werden.
Text: VG Burgebrach