Aufgrund von gestiegenen Infektionszahlen ist der Parteiverkehr in den Rathäusern Burgebrach und Schönbrunn nur noch eingeschränkt möglich.
Um Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie Ihren Besuch auf dringende, nicht aufschiebbare Angelegenheiten zu beschränken. Gerne können Sie auch die digital zur Verfügung gestellten Angebote unter www.vg-burgebrach.de nutzen.
Für Angelegenheiten bei den zuständigen Sachbearbeitern, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend notwendig. Die Mitarbeiter sind per E‑Mail und Telefon für Sie erreichbar.
Es sind folgende Hinweise und Regeln zu beachten:
- Allgemeine und empfohlene Hygiene- und Abstandsregeln sind zwingend einzuhalten.
- Das Betreten der Rathäuser ist ausschließlich mit Mund- und Nasenschutz zulässig.
- Es ist nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern gleichzeitig möglich.
- Der Besuch sollte zunächst auf das unbedingt erforderliche beschränkt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie die folgenden Öffnungszeiten:
Rathaus Burgebrach
Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr
Rathaus Schönbrunn
Dienstag 13.15 – 18.15 Uhr
Donnerstag 13.15 – 18.15 Uhr
Text: VG Burgebrach