Aufgrund der steigenden Coronafälle wurde die sogenannte Corona-Ampel im Landkreis Bamberg auf die Farbe „Gelb“ erhöht.
Das gilt bei Stufe Gelb:
- Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse
- Maskenpflicht an Hochschulen Maskenpflicht in öffentlichen Gebäude
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Und sobald man den Platz verlässt.
- Maskenpflicht an Öffentlichen Plätzen, die stark frequentiert sind.
- Allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr
- Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr
- Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Treffen sind auf zwei Haushalte oder maximal 10 Personen beschränkt. Egal ob draußen, daheim oder im Lokal.