Aufgrund der steigenden Coronafälle wurde die sogenannte Corona-Ampel im Landkreis Bamberg auf die Farbe „Gelb“ erhöht.

Das gilt bei Stufe Gelb:

  • Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse
  • Maskenpflicht an Hochschulen Maskenpflicht in öffentlichen Gebäude
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Und sobald man den Platz verlässt.
  • Maskenpflicht an Öffentlichen Plätzen, die stark frequentiert sind.
  • Allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr
  • Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr
  • Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Treffen sind auf zwei Haushalte oder maximal 10 Personen beschränkt. Egal ob draußen, daheim oder im Lokal.