Nach Abwägung der Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren konnten die Bebauungspläne „Steinrödel Dippach“ und „Dürrhof- Süd II“ sowie die „Einbeziehungssatzung Oberköst-Schelmsberg, FlNr. 369“ als Satzung beschlossen werden. Der Bebauungsplan „Bodenäcker, Mönchsambach“ muss aufgrund einer geringfügigen Änderung erneut öffentlich ausgelegt werden.

Zur geplanten Bebauung einer Fläche im Norden von Vollmannsdorf wurden der Aufstellungs- und der Auslegungsbeschluss der „Einbeziehungssatzung Vollmannsdorf, FlNr. 16/5“ gefasst.

Text: Elke Pieger (Markt Burgebrach)