Für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags sowie des Landrats am 8. März 2026 wird über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen informiert. Alle wichtigen Fristen, Dienstzeiten und Hinweise zur Briefwahl finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach.
PDF Quelle: VG Burgebrach
Allgemein
11. Februar 2026