Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben,Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen. Beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken!

In den bevorstehenden Sommermonaten finden wieder verstärkt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer statt, insbesondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch, dass die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen ohne Wasser nicht überleben können.

Es war auch im vergangenen Jahr zu beobachten, dass verschiedentlich Anlieger aus kleinen Bächen und Gräben teilweise so viel Wasser herauspumpten, dass für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig blieb und dadurch große Schäden angerichtet wurden.

Das Landratsamt Bamberg weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes auf die bestehende Rechtslage hin: Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist (vgl. §9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes –WHG).

Text: Landratsamt Bamberg