Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen ihre Stimme abzugeben.
Viele tun dies am Wahltag selbst mit einem persönlichen Gang zur Wahlurne. Alternativ wird aber auch die Möglichkeit der Briefwahl immer häufiger genutzt. So kann bereits im Vorfeld eine Stimmabgabe schriftlich erfolgen. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte kann jeder, der dies möchte, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach anfordern.
Neu ist, dass diese Anforderung der Briefwahlunterlagen nun zusätzlich auch online erfolgen kann.
Klicke dazu unter https://www.burgebrach.de auf den Link „Bürgerserviceportal“ und wählen den Unterpunkt „Briefwahl-Antrag“ aus. Dort wirst du durch das Menü geführt, um mithilfe deiner zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte die erforderlichen Wahlunterlagen anzufordern. Die Unterlagen erhältst du sodann auf dem Postweg. Die Stimmabgabe selbst erfolgt in gewohnter Weise schriftlich. Neben dieser Online-Beantragung ist natürlich weiterhin die Anforderung der Briefwahlunterlagen auf dem herkömmlichen Wege möglich.
So hast du also in doppelter Hinsicht die Wahl: wen du wählst und wie du wählst. Mach Gebrauch davon!