Nach einer umfangreichen Sitzung des Bauausschusses mit Bauplänen folgte eine Marktgemeinderatssitzung, die im Wesentlichen von baurechtlichen Themen geprägt war.

Bebauungsplanänderung

Zunächst wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Falk und Dippacher Orles I“ als Satzung beschlossen. Aufgrund kleinerer Änderungen musste der Bebauungsplan nochmals öffentlich ausgelegt, die eingegangenen Stellungnahmen mussten behandelt werden. Auf dem ehemaligen gewerblich genutzten Grundstück im Falkweg soll künftig ein Allgemeines Wohngebiet entstehen. Entlang des Falkwegs und der Unteren Schützenstraße können vier Mehrfamilienhäuser und durch eine verkehrsberuhigte innere Erschließung elf Einfamilienhäuser gebaut werden. Das Gesamtvorhaben wird durch den Grundstückseigentümer verwirklicht.

Flächennutzungsplanänderung

Einem Antrag über die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Burgebrach im Gemeindeteil Hirschbrunn hat der Marktgemeinderat zugestimmt. Eine Grünfläche soll künftig gewerblich genutzt werden.

Regionalplanänderung

Die geplante Änderung des Regionalplanes Oberfranken-West – Teilkapitel Windenergie wurde vom Marktgemeinderat abgelehnt. Mit der Änderung soll auf Antrag der Gemeinde Pommersfelden die bestehende Windvorrangfläche „Weiher-Nord“ im Bereich der südlichen Gemeindegrenze um etwa 31 ha nach Westen erweitert werden.

Das geplante Gebiet sei insbesondere für die Gemeindeteile Küstersgreuth, Stappenbach und Tempelsgreuth nicht raumverträglich. Durch die Erweiterung wird dieser Abstand weiter verringert, sodass dann eine unmittelbare Nähe zu diesen Gemeindeteilen gegeben ist, so Erster Bürgermeister Peter Pfohlmann.

Die modernen Windenergieanlagen mit bis zu 280 m Höhe beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild, sie erzeugen auch Schallemissionen, Schattenwurf und weitere Störungen im Markt Burgebrach. Zudem bestehen Bedenken hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen des Flugverkehrs des nahegelegenen Modellflugplatzes.

Die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), wonach bis Ende 2027 insgesamt 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für die Nutzung der Windenergie an Land auszuweisen sind, werden im Plangebiet bereits vor der Teilfortschreibung mit einem Flächenanteil von 1,82 % erfüllt.

Allein im Markt Burgebrach sind Windvorranggebiete mit 3,45 % der Gesamtfläche des Gemeindegebiets ausgewiesen.

Der Markt Burgebrach fordert eine Beibehaltung des bisherigen Geltungsbereiches, da keine Notwendigkeit für eine Erweiterung dieser Gebietsflächen gegeben ist.

Text und Bild: Elke Pieger