Die Fortführung der Bauleitplanung war zentrales Thema der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats Burgebrach.

Nach der Würdigung der Stellungnahmen zur 11. Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie der 1. Änderung der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Treppendorf II“ fasste der Marktgemeinderat den Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss.

In Grasmannsdorf soll im nördlichen Anschluss des Bebauungsplanes Grasmannsdorf ein weiterer Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Mit einer Stichstraße werden weitere neun Bauplätze erschlossen. Ein Entwurf wurde vom Marktgemeinderat gebilligt.

In diesem Zusammenhang ist eine Anpassung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erforderlich. Dabei werden auch weitere kleine Parzellen in Mönchsambach, Mönchherrnsdorf, Stappenbach und Burgebrach angepasst.

Zur Bebauung von vier Grundstücken mit einer Kindertagesstätte in der Straße „Im Knöckel“ fasste der Marktgemeinderat einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Knöckel-Hurenanger“. Die derzeit ausgewiesene Wohnbaufläche mit einzelnen Baufenstern auf den Grundstücken soll im vereinfachten Verfahren als eine Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden.

Text: Elke Pieger