Wichtiger Hinweis für alle Vereine, Gruppen und Verbände!

Gemäß Teil B 2b) und C der Richtlinien des Marktes Burgebrach wird darauf hingewiesen, dass alle sporttreibenden Vereine, DLRG, BRK, Katholische Jugendgruppen, Feuerwehren und Musikvereine ihre offiziellen Verbands- oder Organisationsmeldungen sowie eine Auflistung aller Mitglieder mit Name, Anschrift und Geburtsdatum bis zum 1. September 2024 vorlegen müssen.

Die Meldungen können per Post an die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach oder per E-Mail an verwaltung@vg-burgebrach.de eingereicht werden.

Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden!


! Dies ist eine wichtige Aufforderung an alle relevanten Gruppen und Organisationen, um die Fördermittel für das Jahr 2024 zu beantragen und sicherzustellen, dass ihre Mitglieder vollständig und rechtzeitig gemeldet werden !