Nachdem die Dorferneuerung in Dippach vor Jahren gänzlich zum Erliegen kam, konnte das Verfahren in den letzten beiden Jahren neu belegt werden. Nun ist es gelungen, zusammen mit dem Amt für ländliche Entwicklung und der Bevölkerung Maßnahmen voranzubringen.
Im kommenden Jahr soll ein vom Markt Burgebrach erworbenes Gebäude in der Ortsmitte von Dippach zurückgebaut und ein neues Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden. Die Architektin Corinna Langhans vom Ing. Büro Baur Consult, Haßfurt, stellte einen Entwurf vor, der im Vorfeld zusammen mit den Bewohnern entwickelt wurde.
Das 9 m x 17 m große Gebäude soll ein Satteldacht erhalten und sich in die Umgebung einfügen.
Der Eingangsbereich ist vom Dorfplatz vorgesehen und ist verglast, so dass der Blick auf den Weiher ermöglicht wird. Neben einem Garderobenbereich, einem Vorraum und einer kleinen Teeküche ist ein lichtdurchfluteter Gemeinschaftsraum mit angeschlossener Terrasse zum Dorfplatz und Weiher hin geplant. In Richtung der Straße ist neben dem WC-Bereich ein weiterer Zugang vorgesehen.
Der Dachraum ist begehbar und nicht ausgebaut. Das Gebäude soll mit Mauerwerk ohne aufgesetzte Dämmung errichtet werden. Es ist Holz-Alu-Fenster vorgesehen. Der Gemeinschaftsraum soll über einen Pelletsofen beheizt werden, für die Sanitärräume sind Frostwächter über Strom vorgesehen. Das Grundstück wurde früher aufgefüllt, deshalb sind für die Gründung Bohrpfähle erforderlich. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 560.000 €, so die Architektin.
Bürgermeister Maciejonczyk erläuterte dazu, dass ein Zuschuss seitens des Amtes für ländliche Entwicklung über 25 % der förderfähigen Kosten zu erwarten ist. Der Marktgemeinderat stimmte der Planung einstimmig zu.
Einen Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 hat im Anschluss 2. Bürgermeister Peter Pfohlmann vorgetragen. Er bescheinigte eine geordnete Kassenlage. Bei einem Gesamthaushalt von rund 34 Mio. € liege die Finanzspanne bei über 4 Mio. €. An aktuellen Rücklagen sind 12,7 Mio. € vorhanden und weitere 1,5 Mio. Sonderrrücklagen für gemeindeeigene Liegenschaften.
Text: Elke Pieger