- Der Burgebracher Marktscheck kann mit einem vordefinierten Guthaben von 10,00 EUR (zehn Euro) bei der Raiffeisenbank Burgebrach-Stegaurach eG sowie im Rathaus Burgebrach zu deren üblichen Öffnungszeiten erworben werden.
- Der Burgebracher Marktscheck kann bei allen teilnehmenden Händlern in der Marktgemeine Burgebrach durch Vorlage an der Kasse zur Zahlung eingesetzt werden. Eine Teileinlösung des Kartenguthabens ist ausgeschlossen.
- Der Burgebracher Marktscheck muss nicht separat freigeschalten werden, sondern ist direkt nach dem Erwerb einsetzbar. Die vollständige oder teilweise Barauszahlung des Kartenguthabens ist ausgeschlossen. Ein mögliches Restguthaben wird nicht gespeichert oder in sonstiger Weise verwahrt.
- Der Burgebracher Marktscheck ist für die Bezahlung von Waren und Produkten aller Art einsetzbar – es sei denn, sie werden vom jeweiligen Einzelhändler explizit ausgeschlossen.
- Der Burgebracher Marktscheck ist nicht personalisiert und frei übertragbar. Als Berechtigter gilt, wer die Karte vorlegt.
- Durch die Annahme eines Burgebracher Marktscheck bei einem der teilnehmenden Händler werden meinBurgebrach.de (mohr.® GmbH) und die teilnehmenden Händler von ihren Pflichten gegenüber dem Kunden befreit.
- Das Kartenguthaben ist unverzinslich.
- Das Projekt meinBurgebrach.de (mohr.® GmbH), die Raiffeisenbank Burgebrach-Stegaurach, die Marktgemeinde Burgebrach einschließlich ihrer unselbstständigen Anstalten sowie die teilnehmenden Händler haften nicht für Verlust, Beschädigung, Zerstörung, Nichtlesbarkeit, Missbrauch, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen. Der Ersatz oder die Sperrung des Burgebracher Marktschecks ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung des Projektes meinBurgebrach.de (mohr.® GmbH), der Raiffeisenbank Burgebrach-Stegaurach eG, der Marktgemeinde Burgebrach einschließlich ihrer unselbstständigen Anstalten sowie der übrigen teilnehmenden Händler für Ansprüche wie z.B. Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit den unter Einsatz des Marktschecks erworbenen Produkten. Für solche Ansprüche gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers. Im Übrigen haften das Projekt meinBurgebrach.de (mohr.® GmbH), die Raiffeisenbank Burgebrach-Stegaurach eG, die Marktgemeinde Burgebrach einschließlich ihrer unselbstständigen Anstalten sowie die teilnehmenden Händler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von Satz 5 ist die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung für die Verletzung so genannter Kardinalpflichten.
- Der Burgebracher Marktscheck kann nicht wieder aufgeladen werden.
- Sämtliche im Zusammenhang mit der Ausstellung und Einlösung des Burgebracher Marktschecks stehenden Daten und Belege werden nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.