news_strassenausbaubeitragssatzungDer Marktgemeinderat Burgebrach hat eine neue Straßenausbaubeitragssatzung für den Markt beschlossen. Die bisherige Mustersatzung musste nach neuen Rechtssprechungen in verschiedenen Bereichen angepasst werden.
 
 
Den Kommunen wurde eine neue Mustersatzung zur Verfügung gestellt, die beispielsweise nur noch drei statt bisher fünf Kategorien der Straßenordnung aufweist. Es wird künftig unterschieden nach Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen.

Auch für Außenbereichsgrundstücke gibt es eine neue Verteilungsregelung. In diesem Zusammenhang wies Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk darauf hin, dass der Markt Burgebrach bisher stets die höchstmöglichen prozentualen Anteile von Straßenausbaubeiträgen übernommen habe, um Bürger zu entlasten. Auch die neue Satzung enthält diesen Ansatz, sie gilt ab Veröffentlichung im Mitteilungsblatt.