Für die Benutzung der Friedhöfe und der Leichenhallen des Marktes Burgebrach hat der Marktgemeinderat eine neue Satzung erlassen.
Erster Bürgermeister Maciejonczyk informierte dazu, dass die fünf Friedhöfe im Gemeindebereich (Burgebrach, Stappenbach, Ampferbach, Oberköst, Mönchherrnsdorf) kostenrechnende Einrichtungen seien, und der kommunale Prüfungsverband eine neue Kalkulation der Gebühren gefordert habe. Eine Überprüfung ergab, dass der Betrieb der Friedhöfe seit Jahren zu günstig und nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, kostendeckend geführt wird.
Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, musste der Markt Burgebrach nun die Gebühren anpassen. So kostet beispielsweise künftig eine Einzelgrabstätte mit zwei Grabplätzen pro Ruhefrist nun 360 €, die Doppelgrabstätten mit vier Grabplätzen 720,80 €. Im Vergleich zu anderen Gemeinden liegen die Gebühren in Burgebrach auch nach der Erhöhung noch im unteren Bereich.
Zur Bewirtschaftung des Festplatzes am Feuerwehrhaus in Oberharnsbach will der Markt Burgebrach einen Ober- und einen Unterflurhydranten errichten. Dies wird die Auftaktmaßnahme zur anschließenden Erweiterung des Feuerwehrhauses im Januar 2017 sein.
Zur optischen Einengung der Schönbornstraße in Burgebrach, sollen aus Richtung Staatsstraße Burgebrach-Treppendorf vor der Bebauung Bäume gepflanzt werden, um eine verminderte Geschwindigkeit der durchfahrenden Autos zu erreichen.
Text: Elke Pieger