An den Sammelstellen steht wie gewohnt ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters zur Verfügung, um „gefährliche“ Abfälle entgegen zu nehmen, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

Dazu gehören beispielsweise Behälter, Flaschen oder Tuben, mit den orangen Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“. Auch Holzschutzmittel, Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!), Feuerlöscher und Batterien können abgegeben werden.

Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebe- öl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgas- flaschen.

Burgebrach

WANN: Samstag, 30. April 2022 von 11.15 bis 12.45 Uhr
WO:
Parkplatz neben der Steigerwaldhalle

Schönbrunn

WANN: Samstag, 30. April 2022 von 13.00 bis 13.30 Uhr
WO:
In der Straße „Dammweg“

Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“:

  1. Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack / Wertstoffhof.
  2. Nur „haushaltsübliche Mengen“. Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.
  3. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.
  4. Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschicht- farbe, Farbdosen, …) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
  5. Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen.Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter Tel. 0951/85-706 bzw. 85-708 gerne zur Verfügung.