Am Mittwoch, 01.03.2023 findet um 19.00 Uhr im Kulturraum ein Elterninformationsabend für die Eltern der einzuschulen- den Kinder statt. Dazu lädt die Grundschule Burgebrach herzlich ein.

Themen:

• „Burgebracher Einschulungsverfahren“ • Schulfähigkeit
• Fragen der Eltern
• Mittagsbetreuung

2.Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/24

Am Dienstag, 07.03.2023, findet in der Zeit von 10.30 – 15.00 Uhr im Grundschulgebäude in Burgebrach für den Schul- sprengel der Grundschule Burgebrach (nicht Ampferbach und Dietendorf) das diesjährige Schulspiel für alle schulpflich- tigen Kinder statt. Die zeitliche Einteilung wird von der Schulleitung vorgenommen und über die Kindergärten den Eltern bekannt gegeben. Der Elternbeirat unserer Schule wird Sie während der Wartezeit mit Kaffee und Kuchen bewirten.

a) Geburt bis 30. September 2017

Die Verpflichtung zur Schulanmeldung besteht für alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr voll- enden werden, auch wenn beabsichtigt wird, das Kind vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen. Auch körperlich und geis- tig behinderte Kinder sind anmeldepflichtig. Ebenso müssen Kinder erneut vorgestellt werden, die bereits für das Schuljahr 2022/23 zurückgestellt wurden. In diesem Fall ist bei der Wiederanmeldung der Zurückstellungsbescheid vorzulegen. Ausnahme: Einschulungskorridor – weitere Infos siehe Punkt e)

b) Geburt zwischen dem 1.10.2017 und dem 31.12.2017

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder ohne besonderes Verfahren wie schulpflichtige Kinder aufge- nommen werden, die in der Zeit vom 01.10. – 31.12.2023 sechs Jahre alt werden und wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Melden Sie sich bitte telefonisch von 08.00 Uhr – 11.00 Uhr im Sekretariat der GS Burgebrach unter 09546/59 55 55 10 an.

c) Geburt nach dem 31.12.2017

Darüber hinaus können auf Antrag der Eltern auch Kinder aufgenommen werden, wenn diese in der Zeit nach dem 31.12.2023 das sechste Lebensjahr vollenden werden. Allerdings ist hierfür ein entsprechendes schulpsychologisches Gutachten not- wendig. Die Eltern werden gebeten mit der Grundschule Burgebrach (Mo.– Do. 8.00 – 11.00 Uhr, Fr. 8.00 – 10.30 Uhr) Kontakt aufzunehmen.

Die letzte Entscheidung bei der vorzeitigen Aufnahme trifft die Schulleitung.
Alle Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihr Kind bei der Schuleinschreibung persönlich vorzustellen. Bei der Anmel- dung sind vorzulegen:
• Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
• gegebenenfalls Nachweis der Sorgeberechtigung
• Nachweis über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest
• Nachweis über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U 9 oder Nachweis über die Teilnahme an der schul

ärztlichen Untersuchung
• Masernbescheinigung
• freiwillige Vorlage: Bogen „Informationen für die Grundschule“
Bei Unabkömmlichkeit kann auch ein erwachsener Vertreter, der über die Person des Kindes lückenlos Angaben machen kann, das Kind zur Schulanmeldung bringen. Weitere Auskünfte erhalten die Erziehungsberechtigten auf Anfrage (GS Burge- brach 09546/59 55 55 10).


d) Zurückstellung (Art. 37 Abs. 2 oder Art. 41 Abs. 7 BayEUG)
Ein Kind, das bis zum 30. Juni 2023 mindestens sechs Jahre alt wird, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grund- schule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 1 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.


e) Einschulungskorridor
Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.09.2017 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern zurück- gestellt werden. Diese Kinder müssen aber dennoch angemeldet werden. Nähere Informationen zum Einschulungsverfah- ren erhalten Sie am Elterninformationsabend (Mittwoch 01.03.23 um 19.00 Uhr im Kulturraum).

Die Mittagsbetreuung

Die Mittagsbetreuung hat während der Schuleinschreibung ihren „Tag der offenen Tür“ und lädt herzlich zur Besichtigung der Räumlichkeiten bis 15.00 Uhr ein!

gez. M. Peßler-Dengler, KRin