Eine Gestaltungsfibel für das Sanierungsgebiet Ortskern Burgebrach hat der Marktgemeinderat Burgebrach beschlossen. Private Eigentümer von dort gelegenen Anwesen werden durch Programme der Städtebauförderung bei Sanierungsmaßnahmen oder Umnutzungen unterstützt. Mit der Gestaltungsfibel haben sich die beteiligten Verantwortlichen im Vorfeld intensiv auseinandergesetzt und diese mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt, so Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk. Die Richtlinien sind nicht verpflichtend. Werden sie jedoch eingehalten, können Fördermittel der Regierung und des Marktes Burgebrach gewährt werden. Der Antrag ist beim Markt Burgebrach zu stellen. Bereits im Vorfeld gibt es einige Interessenten für Sanierungsmaßnahmen. Der beauftragte beratende Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Heckelsmüller des Büros msh Stadtplanung GbR aus Altdorf bei Nürnberg zeigte dem Marktgemeinderat mit eindrucksvollen Bildern wertvolle historische vorhandene Substanzen. Ziel sollte es sein, die Identität und den ursprünglichen Charakter zu erhalten. Architektur bedeutet Heimat – sie sollte bei Neunutzung und Wiederbelebung der Anwesen im Ortskern beständig sein. Mit dem Programm werden Anreize geschaffen, ortstypische und qualitativ hochwertige Baumaterialien zu verwenden. Förderungen sind bereits bei Kleinstmaßnahmen wie beispielsweise Auswechslung der Haustür möglich. Die möglich höheren Kosten können gefördert werden. Vor jeder Maßnahme muss eine städtebauliche Beratung vereinbart werden, die dem Bauherrn nichts kostet.

Nach Fertigstellung der Gestaltungsfibel wird jeder Haushalt, der im Sanierungsgebiet liegt, ein Exemplar erhalten, so Bgm. Maciejonczyk. Der Markt Burgebrach verfügt über ein Budget von der Regierung von Oberfranken und kann bei Einhaltung der Richtlinien frei über die Fördermittel verfügen. Das Verfahren zur Gewährung von Geldern hat sich damit von Grund auf vereinfacht. Zu der Gestaltungsfibel hat der Marktgemeinderat noch die Werbeanlagensatzung für das Sanierungsgebiet beschlossen, deren Vorgaben verpflichtend eingehalten werden müssen.

Text: Elke Pieger (VG Burgebrach)