Nachdem voraussichtlich Ende des Jahres mit Rechtskraft der Bebauungspläne „2. Änderung Gräbig“ und „Sandhof“ 31 Bauplätze ausgewiesen werden und die Nachfrage nach Bauland größer ist, als das Angebot, so Erster Bürgermeister Maciejonczyk, ist es erforderlich, zur Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke Richtlinien zu erlassen.

Nach ausführlicher Diskussion sollen gemäß der empfohlenen Leilinien Kriterien wie Einkommen, Vermögen, Kinder, Pflegebedürftigkeit Behinderungen, Ehrenamt und Ortsansässigkeit in einem Punktesystem bewertet werden. Bauwillige können sich anhand von Bewerbungsbögen, die auf der Homepage veröffentlicht werden, zwischen 1. Dezember 2020 und 31. Januar 2021 um Bauland bewerben.

Innerhalb von fünf Jahren ist der Nachweis der Bezugsfähigkeit zu erbringen. Der Kaufpreis ist vor allem von der Höhe der Erschließungskosten abhängig, so der Bürgermeister.

Text: Elke Pieger, Markt Burgebrach