Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Entwurfsplanung des Bebauungs- und Grünordnungsplans (BBP/GOP) „Agrovoltaik an den Drudenleiten“ in Burgebrach, FlNrn. 992 und 1001, und Teilfäche der FlNr. 986, Gemarkung Burgebrach, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Planaufstellung wird entsprechend der Vorschriften des BauGB als Bebauungsplan im Verfahren nach § 30(1) BauGB durchgeführt. Es sollen Flächen für ein „Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO, Zweckbestimmung: „AgroPV“ ausgewiesen werden.

Der Planbereich wird im Osten durch den direkt angrenzende Flurweg FlNr. 1005 und Teilflächen aus den FlNrn. 986 und 991, im Süden durch die FlNr. 1006 und im Westen durch die FlNr. 1000 und einer Teilfläche aus FlNr. 1042 jeweils Gmkg. Burgebrach begrenzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an das landwirtschaftliche Flurstück FlNr. 993, Gmkg. Burgebrach, an.

Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist die Umweltprüfung, die für die Belange des Umweltschutzes durchgeführt wird. Diese umfasst die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und deren Beschreibung und Bewertung in einem Umweltbericht. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans. Es wurden keine erheblichen Umweltauswirkungen nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit festgestellt.

Die Planzeichnung zum Entwurf (BBP/GOP) mit Begründung sowie der Entwurf des Umweltberichtes in der Fassung vom 08.11.2022 kann im Interims-Rathaus des Marktes Burgebrach in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Bauamt, Zi.Nr. 12, derzeit in der Lagerhausstraße 8, 96138 Burgebrach in der Zeit von 19.12.2022 bis 23.01.2023 während der allgemein bekannten Öffnungszeiten eingesehen und hierüber Auskunft verlangt werden.

Ergänzend stehen die Unterlagen auch online/digital auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter https://www.vgburgebrach.de/markt-burgebrach/leben-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.