Aufgrund vorhandenen Interesses an Bauland in Grasmannsdorf wurde seitens der Verwaltung eruiert, in welchem Bereich eine Ausweisung von Wohnbauflächen möglich ist, informierte Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk den Marktgemeinderat Burgebrach. In Abstimmung mit dem Landratsamt könnte ein weiterer Bereich im Anschluss an das Wohngebiet im Norden von Grasmannsdorf in Verlängerung der „Breite“ ausgewiesen werden. In einer Umfrage wurde ein Bedarf von elf Baurechten gemeldet.
Der Eigentümer der maßgeblichen landwirtschaftlichen Fläche zeigt sich verkaufsbereit. Allerdings will er die erforderlichen Flächen ausschließlich an die Gemeinde verkaufen, die dann auch für die Erschließung die Kosten zunächst vorstrecken muss. Bürgermeister Maciejonczyk informierte weiter, dass nach eingeholten Kostenschätzungen mit Erschließungskosten von 50 €/m² gerechnet werden müssten.
Dazu kommt der Baulandpreis nach der derzeit gültigen Kaufpreissammlung von ca. 28 €/m². Die Baulandinteressenten wurden dahingehend informiert. Nun stellte sich die Frage, ob auch auf diesen Grundstücken, die ja alle nur über den Markt Burgebrach zu beziehen sind, auch die Frist für eine Bebauung bei 5 Jahren liege. Einige sahen diesen Zeitraum für sich etwas zu kurz an.
Der Marktgemeinderat diskutierte über eine Verlängerung auf sieben Jahre. Allerdings war teils die Meinung die, dass aus Gleichberechtigungsgründen die Frist so bleiben müsse wie im gesamten Gemeindegebiet. Bei einer Abstimmung über einen Bauzwang von sieben Jahren war die Mehrheit dagegen, auch hier soll innerhalb von fünf Jahren mit der Bebauung begonnen werden.
Dazu führte der Bürgermeister aus, dass im Jahr 2015 die Planung und im Jahr 2016 die Erschließung erfolgen könne – also könnte voraussichtlich erst 2017 ein baureifes Grundstück erworben werden. Weiter wurde festgelegt, dass bei mehreren Interessenten für das selbe Grundstück soziale Kriterien wie bisher im Markt Burgebrach praktiziert für die Vergabe berücksichtigt werden sollen.
Auch die räumliche Nähe zu einem bereits vorhandenen Grundstück soll positiv gewertet werden. Die Interessenten werden demnächst über den aktuellen Sachstand informiert. Im Anschluss kann dem Bedarf entsprechend mit der Planung begonnen werden.